FAQ Studierendenmobilität
1. Welches Profil brauche ich, um ein Mobilitätssemester zu absolvieren?
Idealerweise verfügen Sie über das Sprachzertifikat C1 für die erste Fremdsprache (Modul FS.03). Vorzugsweise haben Sie den notwendigen Sprachaufenthalt schon absolviert.
Grundsätzlich müssen Sie keine Module nachholen. Falls Sie die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls wiederholen müssen (bei einer Note von 3.5), besteht die Möglichkeit das Semester im Ausland zu absolvieren und rechtzeitig zur Prüfung zurückzukehren.
Die Bedingungen und der zeitliche Ablauf der Dispositionsarbeit müssen Sie mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin individuell besprechen und vereinbaren, so dass die Endnote für das Modul BPA.07 spätestens bis zur Kalenderwoche 26 (Ende Juni) gesetzt werden kann.
2. Welches Sprachniveau wird von den Partnerinstitutionen verlangt?
Idealerweise verfügen Sie über ein fortgeschrittenes B2- oder über ein C1-Niveau. Beachten Sie, dass Sie an der Partner-Schule den Unterricht besuchen und Prüfungen in der Fremdsprache ablegen müssen. Falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, besteht das Risiko, die erforderlichen 26 ECTS-Punkte (28 ECTS für den Studiengang Kindergarten und Primarschule 1. und 2. Klasse) für das Semester nicht zu erreichen, was eine Verlängerung des Studiums nach sich ziehen könnte.
3. Was sind die Anmeldefristen für ein Mobilitätssemester?
Das Mobilitätssemester findet im 4. Semester statt (Frühlingssemester). Bei Interesse bewerben Sie sich bis Ende September des 3. Semesters (siehe Merkblatt, Punkt 2).
4. Was muss ich unternehmen, um an einem Austauschsemester teilzunehmen?
Nach dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren, unterstützt Sie das International Office (IO) bei der Zusammenstellung der Unterlagen und dem ersten Kontakt mit der Gastschule. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Eignung für das Austauschsemester geklärt wird. Anschliessend erfahren Sie, ob und an welcher Hochschule Sie für das Austauschsemester nominiert sind. Sie nehmen anschliessend mit den Ansprechpartnern ihrer Gasthochschule Kontakt auf und klären die Details des Aufenthalts direkt mit dem zuständigen IO vor Ort. Mit Hilfe des IO ihrer Gasthochschule erstellen Sie das Learning Agreement (Unterlagen Mobilität). Dieses Dokument, welches die Module und die entsprechenden ECTS definiert, wird von Ihnen, dem IO der Gasthochschule sowie der verantwortlichen Person für Mobilität der PHGR unterschrieben. Sie organisieren selbständig Ihre Unterkunft, Reise usw., wobei Ihnen das IO als unterstützende Instanz zur Verfügung steht.
5. Wie wird ein Austauschsemester finanziell geregelt?
Wenn Sie ihr Mobilitätssemester in Europa absolvieren, bekommen Sie Subventionen von Movetia. Diese werden Ihnen durch das Rechnungswesen der PH Graubünden vor dem Mobilitätsaufenthalt ausbezahlt und belaufen sich auf 2'000 Franken für Aufenthalte von 3 bis 7 Monaten.
6. Wo kann ich ein Austauschsemester absolvieren?
In Europa können Sie ein Austauschsemester ausschliesslich an einer Partnerhochschule absolvieren. Die PH Graubünden hat derzeit Mobilitätsvereinbarungen mit der Pädagogischen Hochschule in Salzburg und mit der Universität in Bozen. Das IO setzt sich aktiv für den Ausbau weiterer Partnerschaften ein.
Innerhalb der Schweiz pflegt die PH Graubünden Partnerschaften mit Lausanne, Fribourg und Locarno.
7. Was muss ich am Ende des Austauschsemesters abgeben?
Am Ende des Austausches müssen Sie das Certificate of Attendance (Transcript of records) sowie einen Erfahrungsbericht einreichen. Eine Vorlage für die Erstellung des Berichtes wird Ihnen vom IO der PHGR zur Verfügung gestellt. Wir würden uns die Möglichkeit vorbehalten, Sie eventuell zu kontaktieren, damit Sie bei der Infoveranstaltung für unsere Studierenden, welche an einer Mobilitätserfahrung interessiert sind, von Ihren Erfahrungen berichten können.